Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften

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Definition

Die Wirtschaftswissenschaften beschäftigen sich mit der Analyse von ökonomischen Handlungen von Konsumenten, Unternehmen und öffentlichen Institutionen und bestehen im engeren Sinne aus den beiden klassischen Disziplinen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. Während sich die Betriebswirtschaftslehre vor allem mit betrieblichen Prozessen und den wirtschaftlichen Zusammenhängen einzelner Unternehmen befasst, widmet sich die Volkswirtschaftslehre vor allem den ökonomischen Zusammenhängen innerhalb einer Gesellschaft. Neben klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen bieten Hochschulen immer häufiger Programme an, die interdisziplinär, europäisch oder international ausgerichtet sind.

Die Rechtswissenschaften, auch Jura genannt, beschäftigen sich mit dem Recht und seinen Erscheinungsformen, also der Ordnung, die ein gesellschaftliches Zusammenleben regelt. Es geht dabei wesentlich um die systematische und begriffliche Erfassung historischer und gegenwärtiger juristischer Texte sowie anderer rechtlicher Quellen. (Quelle)

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